Sinnlichkeit, die empört … Der Palmers TV-Spot

Gegen den Palmers TV-Spot „Bei Dir“ wurde Ende 2011 eine Beschwerde beim Werberat wegen Verletzung von Respekt und Menschenwürde eingereicht. Sehbehinderte bzw. blinde Frauen würden mit der Botschaft diskriminiert werden. Die eingebrachte Beschwerde wurde mit folgender Begründung abgewiesen: Es handle sich um eine „zulässige und ansprechende Inszenierung“, die als „produktadäquat“ angesehen wird.
Worin ist also dieser Vorwurf begründet? Welche Zeichen erregen die Gemüter der Interessensvertretung sehbehinderter Menschen? Wir gehen der Sache auf den Grund.
https://www.youtube.com/watch?v=hF3skOgLya4
Wir sehen in der ersten Einstellung zwei …